Entlastungsbetrag: So nutzen Sie die 131€ optimal
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung. Seit 2025 beträgt er 131€ monatlich. Doch wie setzt man ihn am besten ein? Wir erklären alles Wichtige für Nachbarschaftshelfer und pflegende Angehörige.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern.
131 € pro Monat
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsangebote genutzt werden:
- Anerkannte Nachbarschaftshelfer (§45a SGB XI)
- Tages- oder Nachtpflege (zusätzlich zu anderen Leistungen)
- Kurzzeitpflege (zusätzlich)
- Anerkannte Betreuungsangebote
- Entlastungsangebote für Haushaltsführung
Ansparung: Bis zu 18 Monate möglich
Nicht genutztes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Sie können es bis zu 18 Monate ansparen.
Rechenbeispiel
| Zeitraum | Angespart | Verfügbar |
|---|---|---|
| Januar 2026 | 131 € | 131 € |
| Februar 2026 | 131 € | 262 € |
| ... | ... | ... |
| Nach 18 Monaten | — | bis zu 2.358 € |
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshelfer
Als anerkannter Nachbarschaftshelfer nach §45a SGB XI können Sie Ihre Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Stundensatz
Der typische Stundensatz für Nachbarschaftshelfer liegt zwischen 10 und 15 Euro pro Stunde. Bei 131€ monatlich bedeutet das:
- Bei 12€/Stunde: ca. 11 Stunden Unterstützung
- Bei 15€/Stunde: ca. 8,7 Stunden Unterstützung
So funktioniert die Abrechnung
- Einsätze dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Tätigkeiten)
- Leistungsnachweis erstellen (mit Unterschrift des Pflegebedürftigen)
- Nachweis bei der Pflegekasse einreichen
- Erstattung erhalten (wird direkt an den Helfer oder die Familie gezahlt)
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein, der Anspruch besteht automatisch ab Pflegegrad 1. Sie müssen nur die Leistungsnachweise bei der Pflegekasse einreichen.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für Familienmitglieder nutzen?
Nein, Personen die im selben Haushalt leben oder nahe Angehörige (bis 2. Grad) sind, können nicht als Nachbarschaftshelfer abrechnen.
Was passiert, wenn ich den Betrag nicht nutze?
Nicht genutztes Guthaben kann bis zu 18 Monate angespart werden. Danach verfällt es – das Geld ist dann weg!