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Entlastungsbetrag: So nutzen Sie die 131€ optimal

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung. Seit 2025 beträgt er 131€ monatlich. Doch wie setzt man ihn am besten ein? Wir erklären alles Wichtige für Nachbarschaftshelfer und pflegende Angehörige.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern.

Aktueller Betrag (seit 2025):
131 € pro Monat

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsangebote genutzt werden:

  • Anerkannte Nachbarschaftshelfer (§45a SGB XI)
  • Tages- oder Nachtpflege (zusätzlich zu anderen Leistungen)
  • Kurzzeitpflege (zusätzlich)
  • Anerkannte Betreuungsangebote
  • Entlastungsangebote für Haushaltsführung

Ansparung: Bis zu 18 Monate möglich

Nicht genutztes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Sie können es bis zu 18 Monate ansparen.

⚠️ Wichtig: Nicht genutztes Guthaben aus dem Vorjahr muss bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, sonst verfällt es.

Rechenbeispiel

Zeitraum Angespart Verfügbar
Januar 2026 131 € 131 €
Februar 2026 131 € 262 €
... ... ...
Nach 18 Monaten bis zu 2.358 €

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshelfer

Als anerkannter Nachbarschaftshelfer nach §45a SGB XI können Sie Ihre Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Stundensatz

Der typische Stundensatz für Nachbarschaftshelfer liegt zwischen 10 und 15 Euro pro Stunde. Bei 131€ monatlich bedeutet das:

  • Bei 12€/Stunde: ca. 11 Stunden Unterstützung
  • Bei 15€/Stunde: ca. 8,7 Stunden Unterstützung

So funktioniert die Abrechnung

  1. Einsätze dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Tätigkeiten)
  2. Leistungsnachweis erstellen (mit Unterschrift des Pflegebedürftigen)
  3. Nachweis bei der Pflegekasse einreichen
  4. Erstattung erhalten (wird direkt an den Helfer oder die Familie gezahlt)

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Häufige Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein, der Anspruch besteht automatisch ab Pflegegrad 1. Sie müssen nur die Leistungsnachweise bei der Pflegekasse einreichen.

Kann ich den Entlastungsbetrag auch für Familienmitglieder nutzen?

Nein, Personen die im selben Haushalt leben oder nahe Angehörige (bis 2. Grad) sind, können nicht als Nachbarschaftshelfer abrechnen.

Was passiert, wenn ich den Betrag nicht nutze?

Nicht genutztes Guthaben kann bis zu 18 Monate angespart werden. Danach verfällt es – das Geld ist dann weg!