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Schulungen für Nachbarschaftshelfer: So finden Sie den richtigen Kurs

Um als Nachbarschaftshelfer nach §45a SGB XI anerkannt zu werden, benötigen Sie in den meisten Bundesländern eine Schulung. Wir geben einen Überblick über Anforderungen, Anbieter und Kosten.

Warum brauche ich eine Schulung?

Die Schulung bereitet Sie auf die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen vor. Sie lernen Grundlagen der Pflege, den Umgang mit verschiedenen Erkrankungen und rechtliche Rahmenbedingungen. Ohne Schulung können Sie den Entlastungsbetrag nicht über die Pflegekasse abrechnen.

Anforderungen nach Bundesland

Die Anforderungen variieren je nach Bundesland erheblich:

Bundesland Schulungsdauer Erste Hilfe Registrierung
Niedersachsen 30 Stunden Ja Landesamt
NRW 40 Stunden Ja Pflegekasse
Bayern 40 Stunden Ja Anerkennungsverfahren
Baden-Württemberg 30-40 Stunden Ja Landratsamt
Hessen 30 Stunden Ja Behörde
Sachsen 40 Stunden Ja SMS
💡 Tipp: Im HelferPortal sehen Sie unter "Qualifikationen" die genauen Anforderungen für Ihr Bundesland und können Ihre Zertifikate digital verwalten.

Typische Schulungsinhalte

  • Grundlagen der Pflege und Betreuung
  • Umgang mit Demenz und anderen Erkrankungen
  • Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen
  • Erste Hilfe und Notfallsituationen
  • Rechtliche Grundlagen (SGB XI, Datenschutz)
  • Hygiene und Arbeitsschutz
  • Selbstfürsorge für Helfer

Wo finde ich Schulungen?

Typische Anbieter:

  • Volkshochschulen (VHS) – oft günstig, 50-150€
  • Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO) – 100-200€
  • Pflegestützpunkte – manchmal kostenlos
  • Private Bildungsträger – 150-300€
  • Online-Kurse – je nach Bundesland anerkannt, 80-150€

Kosten

Die Kosten für eine 40-Stunden-Schulung liegen typischerweise zwischen 100 und 300 Euro. Manche Kommunen oder Pflegekassen bezuschussen die Schulung – fragen Sie nach!

Erste-Hilfe-Kurs

Fast überall ist zusätzlich ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Dieser sollte nicht älter als 2 Jahre sein und kostet etwa 40-60€ (z.B. beim Roten Kreuz, Malteser, oder DLRG).

Nach der Schulung: Anerkennung beantragen

  1. Schulungszertifikat und Erste-Hilfe-Bescheinigung sammeln
  2. Bei der zuständigen Stelle im Bundesland registrieren
  3. Ggf. Führungszeugnis vorlegen
  4. Anerkennung erhalten
  5. Jetzt können Sie über den Entlastungsbetrag abrechnen!

🎓 Qualifikationen verwalten

Im HelferPortal speichern Sie Ihre Zertifikate digital und haben den Überblick über Gültigkeiten.

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