📋 Was ist §45a SGB XI?
§45a SGB XI regelt die Angebote zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören auch Nachbarschaftshelfer – Privatpersonen, die gegen Vergütung bei alltäglichen Aufgaben helfen.
Was dürfen Nachbarschaftshelfer tun?
- 🛒 Einkaufen und Besorgungen
- 💬 Gespräche führen, Gesellschaft leisten
- 🚶 Spaziergänge und Begleitung
- 📖 Vorlesen, Spiele spielen
- 🏠 Leichte Haushaltstätigkeiten
- 📞 Hilfe bei Telefonaten und Korrespondenz
⚠️ Wichtig: Keine Pflege!
Nachbarschaftshelfer dürfen keine pflegerischen Tätigkeiten ausführen (Körperpflege, Medikamentengabe, medizinische Behandlung). Dafür sind ausgebildete Pflegekräfte zuständig.
💶 Der Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI:
Aktueller Betrag (2025/2026)
131 € pro Monat
Wichtige Regeln:
- Der Betrag kann bis zu 18 Monate angespart werden
- Nicht genutztes Guthaben aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni
- Die Pflegekasse erstattet den Betrag gegen Nachweis
- Nur für anerkannte Angebote nutzbar (inkl. Nachbarschaftshelfer)
📜 Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfer
Die Anforderungen variieren je nach Bundesland. Generell gilt:
Typische Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Erste-Hilfe-Kurs: Aktuell (meist nicht älter als 2 Jahre)
- Schulung: 40-Stunden-Kurs zum Thema Pflege und Betreuung
- Polizeiliches Führungszeugnis: In manchen Bundesländern erforderlich
- Registrierung: Bei der zuständigen Behörde anmelden
| Bundesland | Schulung | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Niedersachsen | 30 Std. | Registrierung beim Landesamt |
| NRW | 40 Std. | Anmeldung bei Pflegekasse |
| Bayern | 40 Std. | Anerkennungsverfahren |
| Baden-Württemberg | 30-40 Std. | Landratsamt zuständig |
Details zu allen 16 Bundesländern finden Sie in HelferPortal unter "Qualifikationen".
💰 Vergütung
Der Stundensatz für Nachbarschaftshelfer liegt typischerweise bei:
Empfohlener Stundensatz
10 - 15 € pro Stunde
Rechenbeispiel:
- Entlastungsbetrag: 131 € / Monat
- Bei 12 €/Stunde: ca. 11 Stunden Unterstützung möglich
- Bei 15 €/Stunde: ca. 8,7 Stunden Unterstützung möglich
📋 Steuer-Hinweis
Einkünfte aus Nachbarschaftshilfe sind steuerpflichtig. Informieren Sie sich beim Finanzamt über Freibeträge und Meldepflichten.
📝 Dokumentation & Abrechnung
Für die Erstattung durch die Pflegekasse müssen Sie nachweisen:
- ✅ Wer wurde betreut (Name, Versichertennummer)
- ✅ Wann fand der Einsatz statt (Datum, Uhrzeit)
- ✅ Was wurde getan (Tätigkeiten)
- ✅ Wie lange (Dauer in Stunden/Minuten)
- ✅ Unterschrift des Pflegebedürftigen oder Angehörigen
Mit HelferPortal erstellen Sie diese Nachweise automatisch – digital, rechtssicher und von überall aus.
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