← Zurück

📚 §45a SGB XI Ratgeber

Alles, was Sie über Nachbarschaftshilfe und den Entlastungsbetrag wissen müssen – verständlich erklärt.

📋 Was ist §45a SGB XI?

§45a SGB XI regelt die Angebote zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören auch Nachbarschaftshelfer – Privatpersonen, die gegen Vergütung bei alltäglichen Aufgaben helfen.

Was dürfen Nachbarschaftshelfer tun?

  • 🛒 Einkaufen und Besorgungen
  • 💬 Gespräche führen, Gesellschaft leisten
  • 🚶 Spaziergänge und Begleitung
  • 📖 Vorlesen, Spiele spielen
  • 🏠 Leichte Haushaltstätigkeiten
  • 📞 Hilfe bei Telefonaten und Korrespondenz

⚠️ Wichtig: Keine Pflege!

Nachbarschaftshelfer dürfen keine pflegerischen Tätigkeiten ausführen (Körperpflege, Medikamentengabe, medizinische Behandlung). Dafür sind ausgebildete Pflegekräfte zuständig.

💶 Der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI:

Aktueller Betrag (2025/2026)

131 € pro Monat

Wichtige Regeln:

  • Der Betrag kann bis zu 18 Monate angespart werden
  • Nicht genutztes Guthaben aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni
  • Die Pflegekasse erstattet den Betrag gegen Nachweis
  • Nur für anerkannte Angebote nutzbar (inkl. Nachbarschaftshelfer)

📜 Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfer

Die Anforderungen variieren je nach Bundesland. Generell gilt:

Typische Voraussetzungen:

  1. Mindestalter: 18 Jahre
  2. Erste-Hilfe-Kurs: Aktuell (meist nicht älter als 2 Jahre)
  3. Schulung: 40-Stunden-Kurs zum Thema Pflege und Betreuung
  4. Polizeiliches Führungszeugnis: In manchen Bundesländern erforderlich
  5. Registrierung: Bei der zuständigen Behörde anmelden
Bundesland Schulung Besonderheiten
Niedersachsen 30 Std. Registrierung beim Landesamt
NRW 40 Std. Anmeldung bei Pflegekasse
Bayern 40 Std. Anerkennungsverfahren
Baden-Württemberg 30-40 Std. Landratsamt zuständig

Details zu allen 16 Bundesländern finden Sie in HelferPortal unter "Qualifikationen".

💰 Vergütung

Der Stundensatz für Nachbarschaftshelfer liegt typischerweise bei:

Empfohlener Stundensatz

10 - 15 € pro Stunde

Rechenbeispiel:

  • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat
  • Bei 12 €/Stunde: ca. 11 Stunden Unterstützung möglich
  • Bei 15 €/Stunde: ca. 8,7 Stunden Unterstützung möglich

📋 Steuer-Hinweis

Einkünfte aus Nachbarschaftshilfe sind steuerpflichtig. Informieren Sie sich beim Finanzamt über Freibeträge und Meldepflichten.

📝 Dokumentation & Abrechnung

Für die Erstattung durch die Pflegekasse müssen Sie nachweisen:

  • Wer wurde betreut (Name, Versichertennummer)
  • Wann fand der Einsatz statt (Datum, Uhrzeit)
  • Was wurde getan (Tätigkeiten)
  • Wie lange (Dauer in Stunden/Minuten)
  • Unterschrift des Pflegebedürftigen oder Angehörigen

Mit HelferPortal erstellen Sie diese Nachweise automatisch – digital, rechtssicher und von überall aus.

🚀 Jetzt durchstarten!

Erfassen Sie Ihre Einsätze digital und erstellen Sie professionelle Leistungsnachweise.

Kostenlos registrieren